Nach EuGH-Urteil: Warum Arbeitszeiterfassung keine krumme Gurke ist…

Da ist er, der Aufschrei wegen krummer Gurken, wegen Regelungswut, wegen Stechuhren. Doch wer weniger schreit, kann besser und vor allem genauer zuhören. Regelungen aus Brüssel zur Krümmung von Gurken gibt es seit mehr als zehn Jahren nicht mehr und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs – der übrigens in Luxemburg sitzt, nicht in Brüssel – zur Arbeitszeiterfassung schreibt auch keine Rückkehr zur Stechuhr vor.

Wer sich ein wenig mit der EU, den Verordnungen, Regelungen und Gesetzen beschäftigt hat – und das dürften in letzter Zeit in Anbetracht der immens gestiegenen Wahlbeteiligung bei der EU-Wahl gar nicht wenige gewesen sein – liest aus dem Urteil des EuGH vielleicht ein wenig mehr „Schutz der Arbeitnehmer“ und „Gestaltungsspielraum“ heraus, anstatt „Stechuhr“ und „Ende der Vertrauensarbeitszeit“.

Beschneidung oder Schutz?

In Zeiten von New Work, Arbeitszeitflexibilität, Home Office und Vertrauensarbeitszeit ist der Ruf nach Freiheit besonders laut. So auch der Protest gegen Einschränkungen. Aber wird die aufkeimende Flexibilität wirklich eingeschränkt? Geht es vielleicht mehr um Kontrolle? Und wenn die Kontrolle nur zum Schutz derjenigen dient, für die „Vertrauensarbeitszeit“ mit kostenlosen Überstunden gleichzusetzen ist, kann die Kontrolle dann nicht auch sinnvoll sein?

Es gilt jetzt, nicht vorschnelle Schlüsse zu ziehen, nicht vorschnell die Stechuhr an die Wand zu montieren. Die neue Welt des Arbeitens wurde noch gar nicht richtig verstanden und es ist nur verständlich, dass ein Gefühl der Beschneidung der neu gewonnenen Freiheit aufkommt. Formalismus kann schnell zu einer Misstrauenskultur führen. Aber auch das Urteil wurde noch gar nicht richtig verstanden. Wenn man sich auf das Urteil einlässt, dann liest sich doch vornehmlich der Schutz des Arbeitnehmers heraus. Was bedeutet das für uns in Deutschland?

Vertrauensarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Auch weiterhin. Mitarbeiter, die bereits in Vertrauensarbeitszeitmodellen arbeiten, erfassen ihre Arbeitszeit oft schon selbst. Der administrative Aufwand dürfte für beide Seiten aber etwas höher werden. Wirklich interessant ist aber die Diskussion, wie Mehrarbeit vergütet wird, die vorher nicht transparent war. Und wie Anwesenheitszeiten gewertet werden; also alle kleineren Unterbrechungen der Arbeitszeit, wie Kaffee-, Raucherpausen etc. Und ein weiteres Fass – die Frage nach der Qualität der Arbeitszeit – bleibt dabei noch unangetastet.

Jetzt die Arbeit der Zukunft gestalten

Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung des Urteils in nationales Recht ausfällt und was das konkret für Unternehmen bedeuten wird. Es geht doch dann eigentlich um die Frage, wie man zu einem sinnvollen Gesundheitsschutz kommt? Die Arbeitszeitgesetze in Deutschland sind da schon recht ausgewogen. Tatsächlich wird ja gerade diskutiert, ob das Arbeitszeitgesetz überarbeitet werden sollte. Da mag das Urteil des EuGH etwas old school erscheinen. Rückwärtsgewandt. In Wirklichkeit ist es aber eine Chance. Eine Chance die neue Arbeitswelt besser zu verstehen. Eine Chance sie aktiv zu gestalten. Eine Chance Vertrauensarbeitszeit und Flexibilität so zu definieren, dass nicht nur eine Seite des Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Gespanns davon profitiert.

Jetzt ist die Zeit, die Köpfe zusammenzustecken und zu überlegen, welche Regeln Arbeit in Zukunft braucht, wie gesunde Flexibilität aussieht und wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide auf Arbeitszeit vertrauen können.

Was erwarten Sie, wie sich das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung auswirkt?

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2023-08-18T17:36:38+02:004. Juni 2019|
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